Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die für die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters geschlossen wurden. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Weitere Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast.
(3) Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(4) Der Inhalt der Buchungsbestätigung gilt als vertraglich vereinbart, wenn der Gast nicht unverzüglich Einwendungen erhebt, wenn die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage abweicht. Daher ist der Gast dazu verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Pflicht des Vermieters ist es, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr wird nicht für die subjektive Qualität der Ausstattung gegeben. Der Vermieter übernimmt nur Gewähr für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale.
(2) Für die Überlassung der Ferienwohnung und die vom Gast in Anspruch genommenen weiteren Leistungen hat der Gast, die vereinbarten Preise an den Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
(3) Die jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuersätze sind in sämtlichen Preisen eingeschlossen.
(4) Über die Anzahl der Personen, die die Ferienwohnung belegen, ist der Gast dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Sollten mehr Personen als die gebuchte Anzahl die Ferienwohnung belegen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in der Zahlungsweise zu erfolgen, welche auf der Rechnung angegeben ist. Es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7) Der Vermieter behält sich vor, eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis, sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt, wird ist dies auf der Buchungsbestätigung vermerkt. Ist in angegebenen Frist in der Buchungsbestätigung kein Zahlungseingang zu verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

4. Allgemeine Rechten und Pflichten; Hausordnung
(1) Rauchen ist in unserem Haus nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis.
(3) Bitte entsorgen Sie Ihren Müll. Dafür stehen entsprechende Müllbehälter am Objekt bereit (Müll Pappe und Plastik)
(4) PKW’s bitte nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz parken.
(5) Werden Handtücher und Bettbezüge anderweitig genutzt als dafür vorgesehen ist, wie z.B. Strandaufenthalte, werden Ihnen bei Verschmutzungen durch z.B. Öl/Sonnencreme separat Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
(6) Leihfahrräder sind sauber, ordentlich und abgeschlossen im Keller abzustellen.
(7) Schmutzgeschirr ist bitte abzuwaschen.
(8) Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände der Gäste.
(9) Im Sinne aller Gäste und auch der Nachbarn bitten wir Sie, die Ruhezeiten zu beachten. Von 22.00 – 07.00 Uhr gilt Nachtruhe.
(10) Das mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nicht gestattet.
(11) Zimmer sind bitte besenrein zu übergeben. Die Endreinigung ist auf eine normale Reinigung abgestimmt. Mehraufwand wird separat in Rechnung gestellt.
(12) Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
(13) Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Lassen Sie die Schlüssel bitte im Briefkasten, wenn Sie Ihre Heimfahrt antreten. Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.

5. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt durch den Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieter oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieter ist der Gast zur Stornierung bis 14 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:

Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
14 Tage vor Anreise 0 %
< 14 Tage vor Anreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. (4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. (5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (6) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
(7) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 6 zu ersetzen.
6. Haftung; Verjährung
(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt

a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(4) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden bzw. wenn die Schlüssel im Schlüsselkasten hinterlegt wurden.
Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(5) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

8. Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
9. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung. Allgemeiner Gerichtsstand ist Oldenburg i.H.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wir nicht berührt, wenn eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig ist oder werden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bedingungen für die Fahrradbenutzung im Apartment NeLi:
 I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG:
Grundsätzliches:
Ein Anspruch des Gastes auf die Bereitstellung von Fahrrädern besteht nicht.
Der Vermieter betreibt keinen gewerblichen Fahrradverleih, sondern gestattet den Gästen seines Apartments lediglich die unentgeltliche Benutzung seiner im Gartenhaus abgestellten privaten Fahrräder unter nachstehenden Bedingungen:
Die Benutzung der im Fahrradkeller abgestellten Fahrräder bzw. des darüber hinaus zur Verfügung gestellten Zubehörs ist grundsätzlich kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr.
Deshalb muss der Gast vor Benutzung des Fahrrades prüfen, ob sich das Fahrrad in einem fahrbereiten, verkehrssicheren Zustand befindet und keine Sicherheits-relevanten Mängel aufweist.
Ohne diese Prüfung, ist eine Benutzung des Fahrrades nicht gestattet!
Wenn das Fahrrad sicherheitsrelevante Mängel aufweist, darf es solange nicht benutzt werden, bis diese Mängel behoben sind.
1. Der Gast erkennt durch die Benutzung des Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Gast darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
3. Das Fahrrad darf nur vom Gast benutzt und nicht an Dritte weiterverliehen werden.
4. Zum Schutz vor Kopfverletzungen sollte ein Fahrradhelm getragen werden.
II. PFLICHTEN DES GASTS:
1. Der Gast verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Das Fahrrad muss außerhalb geschlossener Räumen an einem festen Gegenstand (Zaun, Laterne etc.) gesichert werden. 2. Der Gast verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
III. REPARATUR:
1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Gast noch auf dessen Verschulden beruht. 2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, etc. trägt der Gast die Kosten. Derartige Schäden sind bis zur Abreise vom Gast selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 3. Bei Defekten am Fahrrad, die ihre Ursache im Verschleiß haben, ist vor der Reparatur in einer Fremdwerkstatt der Vermieter sofort zu benachrichtigen, andernfalls behält sich der Vermieter vor, die Kosten nicht zu erstatten.
IV. UNFALL / DIEBSTAHL:
Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Gast dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen, Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Gast bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt.
Fahrrad und Zubehör sind nicht diebstahlversichert. Im Falle eines Diebstahls hat der Gast eine polizeiliche Anzeige vorzunehmen.
Der Gast des Ferienhauses haftet für den Verlust eines Fahrrads mit 50% des Neuwerts.
V. HAFTUNG:
1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 2. Der Gast hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. 3. Der Gast haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen, die ihm in Rechnung gestellt wird. 4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Gast von seiner Ersatzpflicht freigestellt.
VI. RÜCKGABE DES FAHRRADES:
1. Der Gast muss das gesäuberte Fahrrad am Ende der vereinbarten Mietzeit im Fahrradkeller abstellen, ordnungsgemäß mit dem Zahlenschloss sichern und mit der Fahrradplane abdecken.
2. Wird das Fahrrad nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Gast dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
VII. ABSCHLIESSENDES:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB für die Fahrradbenutzung ist eine ergänzende Bestimmung zum Gastaufnahmevertrag und gilt als akzeptiert, wenn der Gast ein Fahrrad in Betrieb nimmt.

Tanz in den Mai

Di, 30.04.2024, 17:00 Uhr
Am Strand des Müritzstrandhotels

Müritz Strandhotel
Seebadstraße 44, Röbel/Müritz

NEU Insektenschutz

An allen Fenstern und Türen sind ab sofort Fliegengitter montiert.