1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die für die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters geschlossen wurden. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Weitere Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast.
(3) Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(4) Der Inhalt der Buchungsbestätigung gilt als vertraglich vereinbart, wenn der Gast nicht unverzüglich Einwendungen erhebt, wenn die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage abweicht. Daher ist der Gast dazu verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Pflicht des Vermieters ist es, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr wird nicht für die subjektive Qualität der Ausstattung gegeben. Der Vermieter übernimmt nur Gewähr für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale.
(2) Für die Überlassung der Ferienwohnung und die vom Gast in Anspruch genommenen weiteren Leistungen hat der Gast, die vereinbarten Preise an den Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
(3) Die jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuersätze sind in sämtlichen Preisen eingeschlossen.
(4) Über die Anzahl der Personen, die die Ferienwohnung belegen, ist der Gast dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Sollten mehr Personen als die gebuchte Anzahl die Ferienwohnung belegen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in der Zahlungsweise zu erfolgen, welche auf der Rechnung angegeben ist. Es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7) Der Vermieter behält sich vor, eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis, sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt, wird ist dies auf der Buchungsbestätigung vermerkt. Ist in angegebenen Frist in der Buchungsbestätigung kein Zahlungseingang zu verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
4. Allgemeine Rechten und Pflichten; Hausordnung
(1) Rauchen ist in unserem Haus nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis.
(3) Bitte entsorgen Sie Ihren Müll. Dafür stehen entsprechende Müllbehälter am Objekt bereit (Müll Pappe und Plastik)
(4) PKW’s bitte nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz parken.
(5) Werden Handtücher und Bettbezüge anderweitig genutzt als dafür vorgesehen ist, wie z.B. Strandaufenthalte, werden Ihnen bei Verschmutzungen durch z.B. Öl/Sonnencreme separat Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
(6) Leihfahrräder sind sauber, ordentlich und abgeschlossen im Keller abzustellen.
(7) Schmutzgeschirr ist bitte abzuwaschen.
(8) Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände der Gäste.
(9) Im Sinne aller Gäste und auch der Nachbarn bitten wir Sie, die Ruhezeiten zu beachten. Von 22.00 – 07.00 Uhr gilt Nachtruhe.
(10) Das mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nicht gestattet.
(11) Zimmer sind bitte besenrein zu übergeben. Die Endreinigung ist auf eine normale Reinigung abgestimmt. Mehraufwand wird separat in Rechnung gestellt.
(12) Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
(13) Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Lassen Sie die Schlüssel bitte im Briefkasten, wenn Sie Ihre Heimfahrt antreten. Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.
5. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt durch den Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieter oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieter ist der Gast zur Stornierung bis 14 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
14 Tage vor Anreise 0 %
< 14 Tage vor Anreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. (4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. (5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (6) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
(7) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 6 zu ersetzen.
6. Haftung; Verjährung
(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(4) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden bzw. wenn die Schlüssel im Schlüsselkasten hinterlegt wurden.
Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(5) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
8. Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
9. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung. Allgemeiner Gerichtsstand ist Oldenburg i.H.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wir nicht berührt, wenn eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig ist oder werden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.